Hier zeigen wir wie ein Unternehmer die Kosten einfach wegpusten kann, jede Menge Steuer sparen kann, und die Ausgaben auf ein Minimum reduzieren. Ja, das wäre schön, wenn wir das zeigen könnten, in der Realität können wir aber nur das Laub wegpusten und diese gezeigten Kosten sind Fixkosten, die ein Unternehmer zu tragen hat. Damit Neugründer und Kunden ein Einblick in die Fixkosten haben, zeigt wir als ein Hausmeisterservice in Frankfurt die Kosten, die ein Unternehmen bei der Kalkulation für ein Angebot einplanen muss. Diese Übersicht bietet einen Einblick für Kunden und Unternehmensneugründer.
Kunden übersehen oder wissen nicht das ein Betrieb erhebliche betriebliche Kosten und steuerliche Pflichten hat. Damit Neugründer bei der Unternehmensgründung keine Überraschungen erleben, folgt hier eine detaillierte Beschreibung zu jedem Punkt:
Übersicht Kosten für einen Hausmeisterservice in Frankfurt
Steuern
- Umsatzsteuer: In der Regel beträgt der Satz 19 %. Unternehmen müssen die eingenommene Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig können sie die ihnen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen (Vorsteuerabzug).
- Gewerbesteuer: Diese Steuer wird auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben und variiert je nach Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen. Die tatsächliche Höhe hängt stark vom Standort ab.
- Einkommensteuer: Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (wie GbR, OHG) wird der Gewinn des Unternehmens dem privaten Einkommen zugerechnet und unterliegt der persönlichen Einkommensteuer. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) wird stattdessen die Körperschaftsteuer auf den Gewinn fällig.
Personalkosten und Abgaben
- Lohnkosten Mitarbeiter: Dies sind die Nettogehälter oder Brutto inkl. Der Sozialabgaben, die an Mitarbeiter gezahlt werden. Sie sind wesentliche Betriebsausgaben.
- Urlaubsgeld: Die Lohnfortzahlung während des Urlaubs (ca. 25–30 Tage) muss auch eingeplant werden, in denen der Mitarbeiter keine Umsätze generiert.
- Sozialabgaben Mitarbeiter: Zusätzlich zu den Lohnkosten müssen Arbeitgeber ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Mitarbeiter abführen. Diese Beträge machen einen erheblichen Teil der Gesamtkosten pro Mitarbeiter aus.
- Berufskleidung / Schutzausrüstung: Was nicht fehlen darf ist ordentliche Berufsbekleidung damit die Mitarbeiten bei der Arbeit geschützt sind und nach Feierabend gesund nach Hause gehen!
- Kosten für Berufsgenossenschaft: Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Mitglieder in der zuständigen Berufsgenossenschaft zu sein. Diese ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge richten sich nach den Lohnsummen und Gefahrenklassen des Betriebs.
Fahrzeug und Transportkosten
- Fahrzeugsteuer: Eine jährliche, gesetzlich vorgeschriebene Steuer für das Halten von Kraftfahrzeugen, deren Höhe von Fahrzeugtyp, Hubraum und Emissionen abhängt.
- Treibstoffkosten: Laufende, variable Kosten für Benzin, Diesel oder andere Kraftstoffe, die direkt vom Umfang der Fahrten abhängen.
- Kfz-Versicherungen: Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Teil- oder Vollkaskoversicherungen für betriebliche Fahrzeuge sind ebenfalls üblich, um Schäden abzudecken und das Betriebsrisiko zu minimieren.
- Kfz Unterhaltskosten: Dazu gehören alle weiteren laufenden Kosten wie Wartung, Reparaturen, TÜV-Gebühren, Reifenwechsel und Reinigung.
- Rundfunkkosten für Fahrzeuge: Falls in den Firmenfahrzeugen Radios verbaut sind, können hierfür unter bestimmten Umständen Rundfunkbeiträge anfallen (abhängig von der Anzahl der Fahrzeuge und der Art der Anmeldung).
Betriebliche Kosten und Versicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung: Eine der wichtigsten Versicherungen für jedes Unternehmen. Sie deckt Schäden ab, die das Unternehmen oder seine Mitarbeiter Dritten (Kunden, Lieferanten, Passanten) zufügen. Die Prämien sind voll abzugsfähige Betriebsausgaben.
- Werkzeuganschaffungskosten: Initialkosten für den Kauf von Werkzeugen und Geräten. Diese werden entweder sofort als Betriebsausgabe verbucht (bei geringem Wert) oder über mehrere Jahre abgeschrieben (bei höherem Wert).
- Werkzeugwartungskosten: Laufende Kosten für Reparaturen, Kalibrierungen und Instandhaltung von Werkzeugen, um die Betriebsbereitschaft sicherzustellen.
- Mietkosten Werkstatt Büro Lager: Fixkosten für die Nutzung von Geschäftsräumen. Dies sind regelmäßig anfallende, vollständig abziehbare Betriebsausgaben.
- Nebenkosten Werkstatt/Lager/Büro: Zusätzliche laufende Kosten wie Strom, Wasser, Heizung, Müllentsorgung, Reinigung und Telekommunikation.
Verwaltungskosten
- Handwerkskammer Kosten: Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer ist für handwerkliche Betriebe verpflichtend. Es fallen jährliche Grundbeiträge und ggf. Zusatzbeiträge an, die sich nach dem Gewinn richten.
- Steuerberater inkl. Softwarenutzung: Kosten für professionelle steuerliche Beratung und ggf. genutzte Buchhaltungs- oder Steuersoftware wie z.B. Datev Unternehmen.
- Geschäftskonto: Laufende Bankgebühren für die Führung des geschäftlichen Bankkontos.
Diese Kosten sind entscheidend für die Finanzplanung, Existenzerhaltung und Wirtschaftlichkeit eines jeden Unternehmens. Jetzt sollte es jedem klar sein wieso einige Unternehmen in Frankfurt und Umgebung diese finanzielle Herausforderung auf die Dauer einfach nicht überwältigen können und schließlich das Unternehmen einfach aufgeben müssen. Traurig, aber wahr!
